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1999-04-05
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2KB
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39 lines
<h1>D-Netz zu sicher?</h1>
Unsere lieben Sicherheitsbehörden möchten zwar Ihre Aktivitäten
äusserst ungerne rechtfertigen, (<i>"Wie auch?, der Sülzer</i>
sind aber immer an den Daten einiger Mitbürger interessiert.
Dies zeigt sich unter anderem im Artikel zum Grundgesetz Art. 10 im
Poststrukturgesetz. In diesem Artikel wird geregelt, daß
der Betreiber einer Telekommunikationseinrichtung den Sicherheitsbehörden
der BRD Personal und Mittel zur Verfügung stellen muß, die eine
Überwachung der Kommunikation ermöglichen. (Siehe auch DS31)
<p>
Nun zeigte es sich aber, daß die "neuen" Funknetze D1 und D2 diese
Möglichkeit, obwohl in den Vorgaben zur Lizenzvergabe angegeben noch nicht
beeinhalten.<i>Wobei bloß..., der Sätzer</i> Dies wurde von den
Sicherheitsbehörden gleich als Argumentationshilfe für den "großen
Lauschangriff" verwendet. ("Wie sollen wir den "Kriminelle"
überwachen, die auf D-Netz Telefone ausweichen?").
<p>
Nunja, die freundlichen Herren von der Telekom entschuldigen Ihre
Nichteinhaltung mit technischen Problemen, daß Netz müsste erstmal
unter etwas größerer Auslastung laufen, damit diese Software entwickelt
werden kann. Die Telekom rechnet damit, dieses "Problem" bis Ende 1994
gelöst zu haben.
<p>
Dem gegenüber geht die Argumentation von Mannesmann aber schon in den
Bereich der europäischen Gemeinschaft. In anderen Ländern würde
es andere Regelungen geben, die hiervon ja auch betroffen währen. verschiebt
also die Lösung auf den europäischen Gerichtshof, welcher meistens
etwas "liberaler" Urteilt (siehe Par. 15.2. FAG).
<i>und wie sieht das in der Vermittlungsstelle aus, da laufen die ganzen
daten doch auf..., der schwörer</i>
<p>
Autor: rowue